• Vorbestellung 2027 · CHF 169 bis 25. Dezember · Lieferung ab Ende Februar

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    LÉMAN 1 · NISTPLATTFORM

    Die Fragen, die man uns wirklich stellt.

    Installation, Gesetz, Material, Lieferung. Fehlt eine Frage? Schreiben Sie uns, wir antworten innert 48 Stunden an Werktagen.

    Plattform am Steg vertäut, wenige Meter neben einem Boot

    Das Produkt

    Lockt die Plattform mehr Vögel in den Hafen?

    Nein. Kein Futter, kein Köder. Sie gibt den Haubentauchern, die schon da sind, einen besseren Platz als Ihr Boot.

    Wo wird sie festgemacht?

    Ein paar Meter von Ihrem Boot entfernt, am Steg, an der Boje oder am Ankerstein. Die Installationsanleitung zeigt für jeden Fall ein Foto.

    Wie lange hält sie?

    Mindestens zwei Saisons, ohne Pflege. Nehmen Sie sie im Herbst aus dem Wasser, dann hält sie länger.

    Sie sinkt mit der Zeit etwas ein. Ist das normal?

    Ja. Der Kork nimmt über die Monate etwas Wasser auf, und die Plattform liegt tiefer im Wasser. Das ändert nichts an der Funktion: Der Haubentaucher nistet weiter darauf.

    Warum eine synthetische Leine?

    Weil das Baumwollseil während der Saison riss und Bruten scheiterten. Wir verwenden die Marineleine LIROS Seastar. Sie ist nicht natürlich, aber sie hält.

    Schwimmende Nisthilfe, Brutfloss, Nistplattform: Ist das dasselbe?

    Ja, drei Namen für dasselbe Objekt: eine schwimmende Unterlage, auf der Wasservögel ihr Nest bauen. Unsere heisst Léman 1: eine Nistplattform aus Kork, die man neben einem Boot festmacht.

    Das Gesetz

    Ein Vogel hat auf meinem Boot ein Nest gebaut: Was tun?

    Fassen Sie das Nest nicht an: Ein besetztes Nest ist gesetzlich geschützt (Art. 17 JSG). Wer es verschiebt oder zerstört, macht sich strafbar. Informieren Sie Ihren Hafenmeister: Er sagt Ihnen, an wen Sie sich wenden können. Rechnen Sie mit mindestens 30 Tagen am Steg, bis ausgebrütet ist und die Küken das Nest verlassen haben. Für die nächste Saison: Eine Plattform, die vor dem Frühling neben dem Boot festgemacht wird, gibt den Vögeln einen anderen Nistplatz.

    Auf meinem Boot ist schon ein Nest. Was tun?

    Nicht anfassen: Art. 17 JSG verbietet es, solange das Nest besetzt ist. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie und schauen, ob eine Plattform daneben verhindern kann, dass es wieder passiert.

    Dieses Jahr gab es schon ein Nest. Nützt eine Plattform trotzdem?

    Ja. Der Haubentaucher kann zwischen März und September mehrmals brüten. Mit der Plattform daneben hat er ab dem ersten Nest eine andere Möglichkeit.

    Bestellung und Lieferung

    Warum ist die Vorbestellung günstiger?

    Weil wir nur herstellen, was es braucht. Kein Überschuss: CHF 169 bis 25. Dezember, 189 bis 31. Januar, danach 199.

    Kann man stornieren?

    Ja, kostenlos bis 31. Januar. Schreiben Sie uns mit Ihrer Bestellnummer.

    Wann kommt sie an?

    Ab Ende Februar in der Schweiz, ab März in Frankreich. Wir schreiben Ihnen im Februar, um die Adresse zu bestätigen.

    Liefern Sie nach Frankreich?

    Vorerst liefern wir in die Schweiz. Sie sind anderswo in Europa? Schreiben Sie uns.

    Kann man sie verschenken?

    Ja. Kreuzen Sie im Warenkorb «Das ist ein Geschenk» an. Bis 15. Dezember schicken wir einen Schlüsselanhänger für unter den Weihnachtsbaum, danach einen Brief zum Ausdrucken.

    Häfen und Unternehmen

    Kann mein Hafen alle damit ausrüsten?

    Ja. Für Gemeinden und Häfen gibt es ein Komplettangebot: Wir setzen die Plattformen ein, betreuen sie während der Saison, nehmen sie heraus und lagern sie ein. Nennen Sie uns Ihren Hafen →

    Kann mein Unternehmen Plattformen finanzieren?

    Ja, in einem Hafen am Genfersee, mit einem Wirkungsbericht jede Saison. →

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